Die Menschen möchten ihren Angehörigen auf dem Rückweg vom Hadsch Geschenke bringen. Dort einzukaufen hat die Religion nichts auszusetzen. Es kann sowohl Pilgerfahrt als auch Handel betrieben werden oder andere Dinge können gesehen werden. Es ist erlaubt, aber man sollte nicht viel Zeit mit verbringen. Stattdessen sollte viel Beten und um die Kaaba gehen. Denn das erste was von einem Pilger erwartet wird, sind Kredenzen anbieten, Zamzam und Datteln. Geschenke oder der gleichen, können auch im eigenen Land gekauft werden.
Wenn eine Person ihre Pilgerpflicht erfüllt hat, kann keine Sünde ihrer Pilgerreise schaden. Hadsch ist von der getrennten Sünde getrennt. Die Person nimmt die Reihenfolge des Pilgers an, und die Sünde, die er begeht, wird separat bewertet. Hadsch kann nicht weggehen bzw. gebrochen wenn man es praktiziert hat.
Anbetung wird separat bewertet. Ein Anbeter ist nur für den verantwortlich, der ihn nicht anbietet. Er kann andere Anbetung machen und ihre Verpflichtung loswerden. Sünden, die vor oder nach der Anbetung begangen wurden, stören die Anbetung nicht. Ein Mann, der sich nicht an den Entführer hält, kann zu Hajj und Umrah gehen, und er wird seine Pilgerpflicht aufgeben und seinen Rang einnehmen. Die Sünde des offenen Seins wird auch separat bewertet. Es wird gehofft, dass die Gebete und Gebete die anderen Unzulänglichkeiten des Menschen beseitigen und die Gelegenheit sein werden, den Kopf zu bedecken. Sünde zu begehen ist keine Manie. Vielmehr ist es falsch, Menschen mit solchen ungerechten Worten aus der Anbetung zu entfernen.
Es gibt keinen Job, der nach dem Hadsch nicht mehr praktiziert werden darf. Folglich darf für der Artige Gerüchte keine Glaubwürdigkeit geschenkt werden.