AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Reisenden (nachfolgend “Nutzer”) und der Kanaat Travel GmbH (nachfolgend “Kanaat Travel”).

  1. Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

1.1 Kanaat Travel  betreibt unter der Webseite www.kanaattravel.com (nachfolgend “Website”) ein Pilger-Reiseportal. Der Nutzer kann auf dieser Seite die Verfügbarkeit von Umrah und Hadsch sonstigen touristischen Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend “Touristikleistungen”) entsprechend der von ihm gemachten An- und Eingaben prüfen und entsprechend der Verfügbarkeit einen Vertrag abschließen. Soweit gewünscht kann der Nutzer zudem Verträge über zusätzlich angebotene Touristikleistungen mit dem jeweiligen Partner eingehen.

1.2 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Kanaat Travel  ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter und Partner auftritt und Verträge im Namen der Anbieter und Partner vermittelt. Zwischen Kanaat Travel  und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Vertragspartner des Nutzers über die Touristikleistung (Pilger Reisen:Flug, Hotel etc.) ist ausschließlich der jeweilige Anbieter. Kanaat Travel  schuldet dem Nutzer keine Reiseleistungen und haftet nicht im Falle einer Schlecht- oder Nichterfüllung vermittelter Reiseleistungen.

1.3 Die auf der Website dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens Kanaat Travel  und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben. Die Angebotsabgabe durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an Kanaat Travel. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von Kanaat Travel  oder dem jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Touristikleistung zustande. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch Kanaat Travel  oder den jeweiligen Anbieter an den Nutzer zustande.

1.4 Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters und des Partners zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Der Nutzer kann die entsprechende AGB der Anbieter und Partner auf der jeweiligen Website abrufen und sich über die Details informieren.

1.5 Der Vertragstext und die Bestelldaten des Nutzers werden von Kanaat Travel  zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert, sind aber vom Nutzer nicht direkt über die Website abrufbar. Im Rahmen der Vertragsabwicklung und Vertragserfüllung leitet Kanaat Travel  die Vertragsdaten an die von Ihnen ausgewählten Vertragspartner (wie z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Kreditkartenunternehmen etc.) weiter.

  1. Zahlungen

2.1 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt vom Nutzer unmittelbar an Kanaat Travel

unter jeweiliger Bezugnahme auf die entsprechenden Buchungs-/Rechnungsnummern. Kanaat Travel

g zieht die jeweiligen Zahlungen im Auftrag des jeweiligen Leistungsanbieters ein.

2.2 Fällige Zahlungen an  Kanaat Travel  kann der Nutzer mit seiner Kreditkarte (VISA, MasterCard) vornehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Zahlungen mit Paypal sowie Sofort.überweisung abzuwickeln. Dabei ist zu beachten, dass bei Zahlungen mit Paypal eine Mitgliedschaft vorausgesetzt ist und mit Sofort.überweisung.de die Möglichkeit eines Online-Bankings mit PIN-TAN – Verfahren gegeben sein muss. Ein Vertragsabschluss von weniger als 17 Tagen vor Reiseantritt kann nur mit Kreditkarte abgewickelt werden

  1. Leistungen, Preise

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, insbesondere schriftlichen Bestätigung.

3.2 Es gelten die auf der Website bei der Buchung angegebenen und in der Bestätigung zu entnehmenden Preise für die gebuchten Touristikleistungen.

  1. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Touristikleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Kanaat Travel  nicht zu vertreten sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2Kanaat Travel  behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren entsprechend an den Nutzer weiterzureichen, wenn die Buchung bereits geschehen ist und die Anspruchnahme der Touristikleistung nach über dem üblichen Zeitrahmen hinaus noch geschehen wird.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

4.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche für die Visabeschaffung erforderlichen Dokumente müssen mindestens 60 Tage vor Reisebeginn bei der Kanaat Travel eingereicht werden.

4.2 Kanaat Travel wird die Reisenden über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Es wird darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut empfohlen.

  1. Rücktritt und Kündigung

5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt unter Beifügung der Reiseunterlagen möglichst schriftlich. Maßgebend für den

Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Kanaat Travel

.5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Kanaat Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich gemäß § 651i Abs. 2 BGB nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

5.3 Kanaat Travel  kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung auch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

– ab 3 Wochen nach Reiseanmeldung 2%

– ab 3 Monate vor Reisebeginn 13%

– ab 6 Wochen vor Reisebeginn (insbes. nach Visabeschaffung) 70%

– ab 2 Wochen vor Reisebeginn 80%

– ab 1 Woche vor Reisebeginn 90%

5.4 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Die Ersattung einzelner Reiseleistungen, die etwa aufgrund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, ist ausgeschlossen.

5.5 Kanaat Travel   kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Kanaat Travel die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisende unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird.

5.6 In den Fällen der Ziff. 5.5 erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Gebot der Kanaat Travel  zu buchen. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Kanaat Travel geltend zu machen.

5.7 Kanaat Travel  kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung unbeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Kanaat Travel, so behält er den

Anspruch auf den Reisepreis. Schadensersatzansprüche der Kanaat Travel  bleiben unberührt.

  1. Gewährleistung und Haftung

6.1 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Nutzer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, hat der Nutzer unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck sowie Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt Kanaat Travel  keine Haftung.

6.2 Kanaat Travel  haftet nicht für das Zustandekommen der gewünschten Buchungen zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. Es besteht weiterhin keine Haftung für Mängel, Personen- oder Sachschäden, die dem Nutzer im Bereich der Reiseleistung im Verhältnis Nutzer zu Anbieter entstehen, es sei denn, es wird durch Kanaat Travel  der Eindruck erweckt, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

6.3 Die Haftung von  Kanaat Travel aus der Verletzung von Pflichten aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt von diesen Einschränkungen unberührt. Bei solchen Pflichtverletzungen haftet Kanaat Travel  nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist die Verletzung von sog. Kardinalpflichten, also wesentliche Hauptpflichten, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf, sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zugesicherter Garantien.

  1. Informationspflichten des Nutzers, Versicherungen

7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu erfragen bzw. einzuholen.

7.2 Der Nutzer ist ebenfalls verpflichtet, sich über im Zielland geltende Impfempfehlungen-/Bestimmungen zu informieren und solche auf eigene Verantwortung und Rechnung rechtzeitig vorA Reiseantritt vorzunehmen.

7.3 Gibt Kanaat Travel  Hinweise zu Visa-, Pass-, Devisen oder Gesundheitsbestimmungen, so wird darauf hingewiesen, dass die Informationen auf Angaben des Veranstalters bzw. Behörden beruhen und aufgrund der ständigen Möglichkeit von Änderungen keine Haftung oder Zusicherungen durch Kanaat Travel  übernommen werden können. Sollte der Nutzer kein deutscher Staatsbürger sein, so hat er sich über ggf. abweichende Bestimmungen bei seinem für ihn zuständigen Konsulat/Botschaft über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.

7.4 Dem Nutzer wird der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. einer Auslands/Reisekrankenversicherung dringend empfohlen.

  1. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

8.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese Partner und Mitarbeiter von Kanaat Travel  sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten des Nutzers zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können jederzeit durch Mitteilung an Kanaat Travel , Bensheimer Str 53, 65428 Rüsselsheim  widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Kanaat Travel  die weitere Zusendung von Werbemitteln einstellen und/oder die Daten des Nutzers nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Ist die Reise kreditfinanziert, pflegt Kanaat Travel  zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit anderen Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise mit der Schufa. Die schutzwürdigen Belange des Nutzers werden dabei von Kanaat Travel   berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

8.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer Kanaat Travel  findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen  Kanaat Travel im Ausland für die Haftung von  Kanaat Travel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.